Mitwirkung

Neben Ihnen als Eltern ist auch die Schule an der Erziehung Ihres Kindes beteiligt. Um eine für Ihr Kind bestmögliche Erziehung zu verwirklichen, möchten wir mit Ihnen partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Hierzu brauchen wir Ihre Hilfe!

Im Schulmitwirkungsgesetz wird diese Zusammenarbeit für die verschiedenen Gremien näher beschrieben und geregelt.

Klassenpflegschaft
Wenn es um Dinge geht, die eine einzelne Klasse betreffen, sind alle Eltern der Kinder dieser Klasse im Rahmen der Klassenpflegschaft beteiligt. Die Eltern einer Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihre Vertreterinnen und Vertreter aller Klassen unserer Schule bilden die Schulpflegschaft.

Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule und wählt aus ihrer Mitte eine Schulpflegschaftsvorsitzende oder einen Schulpflegschaftsvorsitzenden sowie Elternvertreterinnen und Elternvertreter für die Schulkonferenz. Wählbar sind hierbei auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.

Schulkonferenz
In der Schulkonferenz beraten und entscheiden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die in der Lehrerkonferenz gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerschaft gemeinsam über Unterrichts- und Schulgestaltung. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin.


 
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